Für die Förderaktion können sich Vereine bewerben, die
- gemeinnützige Ziele, z. B. die Förderung der Jugend, des Sportes, der Bildung, der Kultur, Seniorenhilfe, etc. verfolgen
- einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes besitzen
- eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen
Die Vereine benennen einen volljährigen Ansprechpartner, der für den Verein zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für seinen Verein in allen Belangen zu handeln.
Die Deutsche Bahn Connect fördert keine Projekte mit missionarischer Ausrichtung oder Projekte, die direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Auch nicht unterstützt werden Organisationen die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornografisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in andere Weise dem Ansehen der Deutsche Bahn Connect schaden.
Der Bewerber versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.
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